Texterörterung: „Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden“

In dem Text werden die Pro- und Kontraseite zu der Frage, ob und wie das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten werden kann, diskutiert.

Die Pro-Seite wird von der Diplomvolkswirtin, die von 1992-1995 Senatorin für Gesundheit, Jugend und Soziales aus Bremen war, vertreten. Sie trägt den Namen Irmgard Gaertner und wurde 1930 geboren.

Ihr Hauptargument besteht darin, dass sie sich für ein „Nichtraucherschutzgesetz“ einsetzten möchte. Dieses Gesetz besagt, so meint sie, „dass das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, die öffentlichkeitsorientiert sind, untersagt ist“ (vgl. Z. 15-17).

Für diese Forderung führt sie drei wichtige Argumente an, um diese zu untermauern.

Das erste Argument ist ein Wertargument, welches besagt, dass das Passivrauchen erheblich das Krankheitsrisiko erhöht, was durch zahlreiche Studien nachgewiesen worden sei (vgl. Z. 4-7). Im Folgenden setzt sie ein Faktenargument ein, welches sich auf die Erfahrungen mit einem Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Bremen beruht (Z. 24 ff.).

Mit dem letzten Werteargument greift sie auf ein Gegenargument zurück, worin sie auf freie Entfaltung des Rauchers plädiert, jedoch soll dies dort eingegrenzt werden, wo der gesundheitliche Schutz des Nichtrauchers beginne (s. Z. 11-14).

Harald König, der ebenfalls ein Diplomvolkswirt ist und seit 1976 als Hauptgeschäftsführer des Verbands der Zigarettenindustrie tätig ist, vertritt die Kontraseite zu diesem Thema.

Er meint, dass ein Rauchverbot überflüssig sei. Dies unterstützt er mit den folgenden Argumenten.

König argumentiert, dass ein Rauchverbot „unredlich“ sei, denn dort, wo es keine Nichtraucherschutzbelänge gäbe, würde es trotzdem eine Verfolgung von Rauchern geben (vgl. Z. 2-6).

Außerdem sagt er, dass ein Nichtrauchergesetz unsinnig sei, weil sich so oder so keiner daran halte (Z. 15 ff.).

Zudem behauptet König, dass man, um dieses Gesetz durchzuführen, eine Horde „Raucherpolizisten“ benötige, damit sich auch alle daran halten.

Auch sagt er mit einem schwachen Autoritätsagument, dass es bisher noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, die belegen, dass Tabakrauch in der Raumluft eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Aus diesem Grund findet König, dass das Gesetz nicht angebracht sei.

Seine Argumentation schließt er mit seinem letzten Argument, dass über 80 % der Deutschen aus Eigenverantwortung freiwillig mit den Rauchern zusammen leben möchten.

Meine Stellungnahme zu dieser Fragestellung lautet:

Ich persönlich vertrete die Meinung von Herrn Harald König, denn ich finde, das Argument, dass man eine Horde von Raucherpolizisten benötigt um dieses Gesetz in die Praxis umzusetzen, sehr einsichtlich.

Ich finde es schade, wenn dieses Gesetz in Kraft treten würde, weil ich mir denken könnte, dass sich daraufhin Gruppen bilden würden. Aus dieser Gruppenbildung würde der soziale Aspekt vernachlässigt.

Heutzutage ist eigentlich jeder so rücksichtsvoll, dass wenn ein Nichtraucher und ein Raucher sich zum Beispiel einen Raum teilen und der Nichtraucher sich verletzt fühlt, so denke ich, dass der Raucher nachgibt und die Zigarette ausmacht.

Somit ist für mich wiederum so ein Nichtrauchergesetz unangebracht.

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