John Locke: Two Treatises of Government

1.) Aufgrund welcher Überlegungen kommt Locke zu der Ansicht, dass der Einzelne seine ursprüngliche Freiheit und Selbstständigkeit aufgeben müsse, um sie in der gesellschaftlichen Ordnung desto sicherer genießen zu können?

2.) Welche Gewalten hebt Locke voneinander ab? Welche Argumente lassen ihn für eine Gewaltenteilung plädieren? Inwieweit enthalten seine Vorschläge zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit noch für heutige Demokratien gültige Prinzipien?

3.) Erörtern Sie die Folgerungen, die sich aus dem von Locke formulierten Widerstandsrecht gegen ungerechte und ungesetzliche Gewalt ergeben.

1.) Locke geht zunächst von dem Grundzustand der Menschen in der Natur aus, in dem jeder Mensch frei ist und seine Freiheit so ausleben darf, dass er sich dabei keinerlei Gewalten oder über ihm stehenden Herrschern beugen muss – er ist „absoluter Herr seiner eigenen Person und Besitztümer“ (Z. 10 f.). Doch Locke führt den Wunsch, ein sicheres und unter dem Schutz der persönlichen Freiheiten und des Eigentums stehendes Leben zu führen, als Grund dafür an, dass sich Menschen einer Gesellschaft anschließen und einer oder mehreren Staatsgewalten unterwerfen. Die Sicherung des Eigentums (welches sowohl den Schutz der persönlichen Freiheiten, also Menschenrechte, als auch den Schutz des Vermögens beinhaltet) ist nach Locke also der Auslöser für die Bildung eines Staatssystems, welches er im Folgenden näher definiert.

2.) In seiner Abhandlung verwendet Locke bei der Aufzählung der einzelnen Gewalten zunächst nicht die allgemein bekannten Begriffe Legislative, Judikative und Exekutive. Dennoch führt er ihre Inhalte in dieser Reihenfolge an (vgl. Z. 27 ff.) und will demnach eine feste Rechtsordnung, die vom Volk akzeptiert wird (-> Legislative). Zusätzlich bedarf es einer richterlichen Gewalt, die nach den geregelten Gesetzen Entscheidungen trifft (-> Judikative). Und schließlich sei eine Macht notwendig, die das richterliche Urteil vollstreckt (-> Exekutive). Durch die einleitenden Formulierungen „Erstens…“, „Zweitens…“ und „Drittens…“ zeichnet sich schon in etwa ab, dass man die genannten Gewalten als unabhängig voneinander sehen muss. Später bezeichnet Locke den Übergang vom Freiheitsmenschen zum Gesellschaftsmenschen als Verzicht auf die Einzelgewalt (vgl. Z. 25 f.), wodurch noch deutlicher wird, dass im Gewaltensystem auch eine Gewaltentrennung anzuwenden ist. Weiterhin sichert Locke einer staatlichen Gewalt nur bedingt Macht zu, und zwar insofern, dass sie ausschließlich im Sinne des Volkes handeln darf. Macht sie dies nicht, darf sich das Volk (als höchste Gewalt des Staates) gegen von der Legislative erlassene Gesetze auflehnen und neue Vertreter aus den eigenen Reihen als die gesetzgebende Gewalt bestimmen.

Inwieweit sind Lockes Vorschläge noch heute gültige Prinzipien in Demokratien?
Zunächst einmal sind in heutigen Demokratien die Grundrechte eines Menschen die Basis für ein gesellschaftliches Zusammenleben und für weitere Gesetze. Sie beinhalten wesentliche Faktoren wie das Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung (unter Beachtung der Rechte anderer) und den Schutz des Eigentums, um nur einige zu nennen. Mit der Übertragung der Macht (und damit der Aufgabe, für die Sicherung des Eigentums zuständig zu sein) weist das Volk seine Vertretern (die Abgeordneten) an, ihre Interessen zu vertreten. Heutzutage gibt das Volk allerdings nur eine Richtung vor, letztendlich darf der gewählte Abgeordnete später bei Abstimmung nach seinem Gewissen entscheiden und unterliegt nicht, wie Locke es fordert, der „höchsten Gewalt“ – dem Volk (vgl. GG, Art. 38).

3.) Wenn die Legislative ihre Macht, die ihr vom Volk übertragen wurde, missbraucht, indem sie gegen geltendes Recht verstößt, wird sie Lockes Ansicht nach ihrer Aufgabe nicht gerecht (vgl. Z. 56ff.) und das Volk darf sich gegen sie auflehnen. Auch Gewaltanwendung dürfe als Mittel eingesetzt werden, wenn ungesetzliche Gewalt (also der Machtmissbrauch) vergolten werden soll. Zudem erhält das Volk nach Lockes Meinung das Recht zurück, Macht neu vergeben zu dürfen, sprich eine Neuwahl der Abgeordneten durchzuführen. Würde nach Lockes Widerstandsrecht gehandelt werden, so käme dem Volk, also jedem einzelnen Bürger, das Recht zuteil, tatsächlich über sich selbst, über sein Leben zu bestimmen. Natürlich ist dies nur insoweit möglich, als dass die Mehrheit ein bestimmtes Anliegen hat und dieses durch ihre Repräsentanten in Form von Gesetzen äußert.

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