„Der Vorleser“ (Bernhard Schlink): Plädoyer zur Verteidigung Hannas

Aufgabe:
Verfassen Sie ein Plädoyer zur Verteidigung Hannas, der Romanfigur aus Bernhard Schlinks „Der Vorleser.

Hohes Gericht, als Verteidiger von Hanna Schmitz sehe ich es als meine Pflicht an, Ihnen etwas mitzuteilen, das ein vollkommen anderes Licht auf die im Vorfeld geschilderten Taten werfen dürfte. Keineswegs möchte ich die Tat der Selektion herunterspielen, möchte aber dennoch die hier Anwesenden davon überzeugen, mit welchen Motiven Hanna gehandelt hat und die Angelegenheit mit dem Bericht aus der Bombennacht klären.

Es überrascht Sie sicherlich, dass meine Mandantin Analphabetin ist. Ähnlich habe ich reagiert, als sie mir vor kurzem davon erzählt hat. Zum einen dürfte dadurch klar sein, dass meine Mandantin den Bericht aus der Bombennacht nicht selbst geschrieben haben kann. Sie wundern sich jetzt bestimmt, weshalb Frau Schmitz nach mehrmaligem Nachfragen des vorsitzenden Richters schließlich zugab, den Bericht eigenhändig verfasst zu haben. Nun, dies liegt vorwiegend in den langjährigen Erfahrungen meiner Mandantin begründet, die sie im Zusammenhang mit ihrem Analphabetismus und den damit auftauchenden Problemen sammeln musste. Angefangen im frühen Berufsleben musste Frau Schmitz ihre Schwäche verstecken, um ihren Job behalten zu können. Dieses ständige Versteckspiel hat sich im Laufe der Jahre immer mehr verfestigt und mit der 1943 bevorstehenden Beförderung bei Siemens befand sie sich wieder in einer Situation, in der sie ihren Analphabetismus verheimlichen musste. Es ist nunmehr offensichtlich, weshalb Frau Schmitz zur SS ging. Dass sie auch dort verheimlichen musste, dass sie weder lesen noch schreiben kann, dürfte klar geworden sein.

Ich fasse zusammen, dass meine Mandantin zwar für ihre begangene Tat der Selektion im Lager mitverantwortlich gemacht werden muss – ich betone: mitverantwortlich, denn sie war nur eine von vielen Angeklagten, die an diesem Vorgang teilgenommen haben. Des Weiteren möchte ich aber ihr nachvollziehbares Hauptmotiv in den Vordergrund stellen. Der Grund, weshalb sie überhaupt zur SS ging, war nicht etwa der, vorsätzlich Menschen zu töten, sondern vielmehr ein (möglicherweise zu unüberlegtes und überstürztes) Reagieren auf eine persönliche Problemsituation. Deshalb plädiere ich auf Strafminderung. Auch muss an dieser Stelle betont werden, dass meine Mandantin diesem Prozess nur teilweise folgen konnte, da sie nicht in der Lage war, die Prozessakten vor der Verhandlung durchzulesen.

Auch möchte ich hervorheben, dass sich meine Mandantin mit dem Zugeben ihres Analphabetismus offenkundig einen Wandel durchlaufen hat und sich einsichtig zeigt. Im Gegensatz dazu stehen die verleumderischen Behauptungen ihrer ehemaligen Lager-Kolleginnen, die meine Mandantin als Verfasserin des gefälschten Berichts hinstellen wollten.

Kommentar hinterlassen

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert