Aufgaben zu Schillers „Über das Erhabene“

1. Was unterscheidet den Menschen von der Natur?
2. Welcher Widerspruch steckt in ihm?
3. Welche Möglichkeiten, gegen die Gewalt vorzugehen, sieht Schiller?
4. Wie unterscheiden sich die beiden „Genien“ Schönheit und Erhabenheit?

1.)

  • Die (ganze) Natur handelt vernünftig
  • Der Mensch hingegen handelt mit Bewusstsein und Willen
    vernünftig;
    der Wille ist ferner der „Geschlechtscharakter“ des Menschen
  • Die Natur („alle anderen Dinge“) muss
    Der Mensch will

2.)

Geht man von der Annahme aus, dass der Mensch ein Anrecht auf Befreiung vor der
Gewalt hat, so muss der Mensch folglich soviel „Macht“ (Zitat) besitzen, um eine
andere Macht (z. B. Gewalt) von sich fernzuhalten. Ein Widerspruch entsteht,
wenn man „im Reich der Kräfte“ nicht den obersten Rang (als Mensch) innehat, was
nach Schiller tatsächlich so ist. Konkret besteht dieser zwischen dem Trieb und
dem Vermögen, also gewissermaßen zwischen dem „Wollen“ und dem „Können“.

3.)

Realistische Vorgehensweise: Der Gewalt wird erneut Gewalt
entgegengesetzt;
„die Natur als Natur beherrschen“; Verstand und/oder sinnliche Kräfte dazu
nutzen, um die „Naturkräfte“ zu bekämpfen oder sich vor ihnen zu retten
> Impulsgeber: Physische Kultur

Idealistische Vorgehensweise: Ein Verhältnis/einen Sachverhalt aufheben,
indem man die Gewalt, der man ausgesetzt ist, „dem Begriff nach vernichtet“ (aus
Selbstrücksicht); dies bedeutet, dass man sich ihr freiwillig unterwirft; aus
der Natur heraustreten
> Impulsgeber: Moralische Kultur

4.)

– A: „gesellig und hold“; Freude; Scherz; munteres Spiel; bei Gefahr handelt man
„reinen Geistes“
> „das Gefühl des Schönen“ (= Ausdruck der Freiheit, die man innerhalb
der Natur als Mensch genießt)
Sich frei fühlen durch Harmonie zwischen sinnlichen Triebe und Vernunft

– B: > „das Gefühl des Erhabenen“ (= Ausdruck der Freiheit, die einen
über die Macht der Natur erhaben sein lässt)
Sich frei fühlen durch Einflusslosigkeit der sinnlichen Triebe auf die
Vernunft (Geist handelt nach eigenen Gesetzen)
– Der Mensch hat Anspruch auf Befreiung vor dem, was ihm in irgendeiner Weise
Gewalt zufügt

Kommentar hinterlassen

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert